Die wichtigsten Infos gibt es bei Werz Immobilien für Sie!
1. Schaffe ich es ein Haus ohne Makler zu verkaufen?
Der Energieausweis ist der Steckbrief eines Wohngebäudes: Er zeigt transparent die Energieeffizienz.
Im Grunde sollte ihn jeder kennen, der mit Immobilien zu tun hat: Vermieter und Verkäufer müssen ihn vor einer Neuvermietung und einem Eigentümerwechsel zur Verfügung stellen, Mieter und Käufer können damit die Nebenkosten besser einschätzen.
Außerdem erklären wir, wer Energieausweise ausstellt und worauf Sie bei der Auswahl eines Ausstellers achten sollten.
Was ist ein Energieausweis überhaupt?
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Nicht alle Hausbesitzer sind automatisch verpflichtet, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Auch wenn manche Anbieter das behaupten. Wer zum Beispiel in seinem eigenen, längst fertiggestellten Haus wohnt, braucht ihn nicht.
Anders schaut es aus, wenn Sie eine neue Immobilie bauen. Dann müssen Sie sich tatsächlich immer einen Energieausweis ausstellen lassen. Auch als Eigentümer von Bestandsimmobilien benötigen Sie ein solches Dokument, sobald Sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen möchten. Denn Käufer oder Neu-Mieter haben ein Recht darauf, sich vor ihrer Entscheidung Informationen über die Energieeffizienz ihres neuen Heims vorlegen zu lassen.
Einen Energieausweis müssen Sie auch dann haben, wenn Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach der aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchführen lassen.
Mehr Details, wer einen Energieausweis braucht und was Eigenheimbesitzer dabei beachten müssen, haben wir für Sie in einem Extra-Artikel zusammengetragen.
Welche Arten von Energieausweis gibt es?
Was sagen die Energiekennziffern aus?
Mit Hilfe der Energiekennzahlen soll ein Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland möglich sein. Sie erlauben jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten, weil diese von vielen Faktoren abhängen, die für die Ausweiserstellung aber keine Rolle spielen.
Basis für die Energieausweise ist für den Zeitraum zwischen 2007 und Oktober 2020 die jeweils gültige Version der Energieeinsparverordnung (EnEV). Seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), mit einer Ausnahme: Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten möchten, ist noch bis zum Mai 2021 ein Energieausweis nach der EnEV von 2014 zu erstellen.
Da die EnEV schon mehrfach überarbeitet wurde, ist es schwierig, die Referenzwerte älterer Energieausweise mit neueren zu vergleichen. Denn die Kennziffern werden je nach geltender EnEV unterschiedlich bewertet. Das zeigt sich auch am Beispiel eines Farbbands und der Einordnung des Hauses in eine Energieeffizienzklasse (A+ bis H).
In älteren Ausweisen werden viele Gebäude positiver bewertet als in neueren. Deshalb ist es beim Vergleich von Gebäuden auch wichtig zu wissen, wann der Energieausweis ausgestellt wurde. Eine wichtige Kennziffer, der so genannte Endenergiebedarf des Gebäudes, wird jedoch auch in älteren Ausweisen nach dem gleichen Verfahren berechnet wie aktuell. Dieser Zahlenwert ist in Bedarfsausweisen unterhalb des Bandtachos auf Seite 2 zu finden.
Wie Sie einen seriösen Ausweisaussteller finden
Es ist nicht auszuschließen, dass Firmen Hausbesitzern mit einem Energieausweis auf die Schnelle Geld aus der Tasche ziehen wollen. Damit Sie seriöse von unseriösen Anbietern unterscheiden können, sollten Sie auf bestimmte Merkmale achten. So dürfen beispielsweise nur Personen mit einer besonderen Qualifikation einen Energieausweis ausstellen.
Qualle: www.verbraucherzentrale.de